Datenschutz, Bitkom

Datentransfers in die USA sind bis Ende Januar zu prüfen

19. Januar 2016, 13:25 Uhr | Markus Kien, funkschau (Quelle: Bitkom)
Bitkom gibt praktische Hinweise und bietet den Unternehmen kostenlose Online-Seminare für eine fristgerechte Umstellung.
© Gina Sanders / fotolia.com

Im Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zu Datentransfers in die USA für ungültig erklärt. Noch bis Ende Januar 2016 können betroffene Unternehmen ihre Datentransfers anpassen. Danach drohen empfindliche Strafen.

"Wer ab Februar 2016 weiterhin Daten auf Basis von Safe Harbor übermittelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro", sagt der Datenschutz-Experte bei Bitkom Consult, Andreas Schulz. Unternehmen sollten umgehend identifizieren, welche Datenübermittlungen bisher auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens erfolgten. Recht klar lässt sich diese Frage beantworten, wenn mit US-Dienstleistern schriftliche Vereinbarungen vorliegen, die die Datenübermittlung regeln. Der Bitkom gibt jedoch zu bedenken: Datenübermittlungen liegen unter Umständen schon dann vor, wenn zum Beispiel auf der eigenen Unternehmens-Webseite Web-Analyse-Dienste von US-Anbietern eingebunden werden. Hierzu gebe es oft keine schriftlichen Vereinbarungen.

Unternehmen sollten sich bei der Bewertung ihres Handlungsbedarfs mit der Rechtsauffassung der Datenschutzbehörde in ihrem Bundesland vertraut machen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind online zu finden.

 

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