Jahr für Jahr werden mehrere Tausend ausrangierter Festplatten verkauft oder Leasinggeräte zurückgegeben. Unbemerkt wechseln auf diese Weise nicht selten auch sensible Unternehmensdaten den Besitzer, weil diese nicht vollständig gelöscht wurden.
In Deutschland wechseln nach Angaben von BBE-Retail-Experts jährlich bis zu 500.000 gebrauchte Computer und Festplatten allein über die Verkaufsplattform Ebay ihren Besitzer. Die Zahl der Geräte, die auf anderen Verkaufswegen in neue Hände kommen, geht in die Millionen. Bei Unternehmen und Organisationen ist der Verkauf oder die Spende gebrauchter Komponenten ein alltäglicher Vorgang.
Das vollständige Löschen der Daten, die auf diesen Geräten be- und verarbeitet wurden, ist in vielen Organisationen dagegen immer noch nicht selbstverständlich. Vielfach wissen Nutzer gar nicht, dass es nicht ausreicht, Dokumente in den digitalen Papierkorb zu werfen oder lediglich die Festplatte zu formatieren. Das Risiko ist hoch, dass neue Eigentümer die Daten mit Hilfe von „Recovery Tools“ teilweise oder sogar vollständig wiederherstellen. Zum wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen kommt der Imageverlust, wenn Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner erfahren, dass Unbefugte Zugriff auf vertrauliche Korrespondenz, Verträge oder Dokumente erhalten.
In vielen Chefetagen ist immer noch nicht angekommen, dass die Geschäftsleitung für den Missbrauch von Daten und den dadurch entstandenen Schaden persönlich haftbar ist. Nach europäischem Recht kann dafür in einem Gerichtsverfahren eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. „Nur wenige Unternehmen sind sich bewusst, dass sie bei Weitergabe von gebrauchten Datenträgern geschäftliche und private Daten kostenlos mitliefern“, bestätigt auch
BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf die aktuelle Situation. „Insbesondere in Unternehmen sind häufig keine genauen Prozesse definiert, wie mit ausrangierten Datenträgern umgegangen werden soll.“ Das ist nach Einschätzung von Experten grob fahrlässig.