Das geplante neue Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA genügt nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht europäischem Recht. Privacy Shield dürfe in der Form nicht verabschiedet werden, fordert der Vzbv.
"Die EU darf jetzt nichts überhasten und muss dringend mit den USA nachverhandeln. Das Abkommen darf europäisches Datenschutzrecht nicht unterlaufen. Sonst droht Privacy Shield womöglich dasselbe Ende wie der Safe-Harbor-Vereinbarung", sagt Klaus Müller, Vorstand des Vzbv. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Datenschutzvereinbarung Safe Harbor im Oktober 2015 für ungültig erklärt. Im Februar 2016 stellte die EU-Kommission ihre Vorschläge für das Nachfolgeabkommen vor.
In einer aktuellen Analyse hat der Vzbv die Pläne für Privacy Shield bewertet und kommt zu dem Schluss: Bislang entspreche das Abkommen nicht europäischem Recht.
Mindestanforderungen aus Verbrauchersicht sind laut VzbV:
Unabhängig von den aktuellen Vorschlägen für das Abkommen bezweifelt der Vzbv, dass Privacy Shield angesichts der weiterhin praktizierten anlasslosen Massenüberwachung durch US-Geheimdienste vor dem EuGH Bestand haben wird. Mehrere Akteure haben bereits Klagen angekündigt, heißt es. Unternehmen und Verbraucher müssten sich dann auf mehrjährige Rechtsunsicherheit einstellen.