Bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes springt eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) ein. Zudem filtern solche Systeme Spannungsspitzen oder Störsignale heraus. Blitzschutz und USV sind somit alles andere als »Luxus«.
Im Einzelnen:
Hat das Rechenzentrum eine Blitzschutzvorrichtung, einen Überspannungsschutz und liegt bei den Außenleitungen eine galvanische Trennung vor?
Ist eine USV vorhanden und welche Verfügbarkeit ergibt sich aus der Konfiguration?
Welchen Zeitraum kann die USV unter Volllast überbrücken?
Gibt es (redundante) Netzersatzanlagen, die im Falle eines länger andauernden Stromausfalls die Versorgung übernehmen können?
Wie lange reicht der Treibstoffvorrat und gibt es Lieferverträge mit Treibstofflieferanten, um im Bedarfsfall sofort Diesel für die Generatoren zu erhalten?
Erfolgt der Übergang der Stromversorgung unterbrechungsfrei? Und zwar vom Normal- auf Notbetrieb und umgekehrt? Ist die Kompatibilität der Systeme gewährleistet oder existieren mehrere Systeme unterschiedlicher Hersteller nebeneinander?
Läuft die Krisenumschaltung vollautomatisch?
Ist die Stromverfügbarkeit in den Service-Level-Agreements verbindlich geregelt?
Werden regelmäßig Wartungsarbeiten durchgeführt und die Notstromversorgung überwacht, kontrolliert und getestet?
Bestehen langfristige Verträge über mögliche Kapazitätserweiterungen mit städtischen Energieversorgern oder Pläne eigener Kraftwerke vor Ort? Ist eine zusätzliche Versorgung durch das bestehende Netz überhaupt möglich?