Cloud-Computing ist in aller Munde, und so auch beim Thema Videoüberwachung. Dank IP-Videokameras und Software „aus der Wolke“ kann weltweit kostengünstig und unkompliziert aus der Ferne per PC, Laptop, Tablet-PC oder Smartphone in die aktuellen Überwachungsbilder Einblick genommen werden.
Der Fall des Unternehmens „L“
Das Unternehmen „L“ praktizierte über etliche Jahre eine aktive Videoüberwachung der Mitarbeiter- und Verkaufsräume durch Detektive. Diese führten auch unregelmäßig ein Protokoll über Aktivitäten der Mitarbeiter.
Dieses Verfahren wurde erst durch die Presse aufgedeckt und führte zu folgenden Schäden für das Unternehmen:
Aufgrund des Datenschutzverstoßes sowie weiterer Verstöße wurde das Unternehmen mit einem Bußgeld von 1,46 Millionen Euro belegt.
Aufgrund des damit verbundenen Presseberichtes sank in den folgenden zwei Monaten der Umsatz um zirka 20 Prozent und es dauert fast zwölf Monate, um den dadurch entstandenen Imageschaden auszugleichen.
Durch den negativen Pressebericht sank die Anzahl der Bewerbungen so drastisch, dass das Unternehmen die Arbeitsplätze durch höhere Gehälter attraktiver machen und die Investitionen im Bereich der Nachwuchsgewinnung vervielfachen musste.