BGH-Urteil bekräftigt Endgerätefreiheit
Mobilfunkanbieter dürfen Gerätewahl nicht einschränken
Mobilfunkanbieter dürfen die Nutzung des Internetzugangs durch mobile Endgeräte wie LTE-Router nicht durch Vertragsklauseln ausschließen. Das stelle einen Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit dar, so ein aktuelles BGH-Urteil.