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BGH-Urteil bekräftigt Endgerätefreiheit

Mobilfunkanbieter dürfen Gerätewahl nicht einschränken

Mobilfunkanbieter dürfen die Nutzung des Internetzugangs durch mobile Endgeräte wie LTE-Router nicht durch Vertragsklauseln ausschließen. Das stelle einen Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit dar, so ein aktuelles BGH-Urteil.

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Weitere Hardware-Produkte über O2

Xiaomi und O2 weiten Vertriebspartnerschaft aus

Der chinesische Hersteller Xiaomi baut seine Zusammenarbeit mit O2 aus. Zu den Smartphones…

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Möglicher Verstoß gegen das Irreführungsverbot

Verbraucherzentrale kündigt Klage gegen Roaming-Praxis von O2 an

Handy-Besitzer mit bestimmten O2-Verträgen müssen das neue EU-Roaming erst mit einer SMS…

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Kundenbeschwerden

Bundesnetzagentur prüft Schritte gegen O2

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Gregor Bieler löst Floris van Heijst ab

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Aktion geht nach hinten los

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Mobilfunktarife

LG München hält Datenautomatik für unzulässig

Das Landgericht München hat entschieden, dass die von O2 genutzte »Datenautomatik«, die…

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Apple reagiert auf die schlechten Verkaufszahlen des iPhone 5c. Bei O2 kommt die…

O2 »Be more dog«

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Ungewisse Zukunft für E-Plus und o2

Umbrüche im deutschen Mobilfunkmarkt

Im Mobilfunkmarkt bleibt derzeit nicht viel beim Alten: Nachdem die Fusion von E-Plus und…