Mobilfunktarife

LG München hält Datenautomatik für unzulässig

29. Februar 2016, 11:00 Uhr | Daniel Dubsky
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Das Landgericht München hat entschieden, dass die von O2 genutzte »Datenautomatik«, die bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens automatisch Zusatzpakete bucht, unzulässig ist. Mutterkonzern Telefonica will in Berufung gehen.

Viele Mobilfunkanbieter nutzen eine sogenannte »Datenautomatik«, um ihren Kunden das Datenvolumen automatisch aufzustocken, wenn sie vor Ende des Abrechnungszeitraums das Limit erreichen, bis zu dem mit voller Geschwindigkeit gesurft werden kann. Die Datentransfers werden dann nicht wie bei anderen Tarifen gerdrosselt, sondern der Nutzer erhält zusätzliches Transfervolumen mit voller Geschwindigkeit – kostenpflichtig.

Nach Meinung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) dürfen solche Zusatztarife aber nicht automatisch, ohne Zustimmung des Kunden gebucht werden. Die Verbraucherschützer reichten daher Klage gegen O2 und Vodafone ein. Im Falle von O2 schloss sich das Landgericht München vor zwei Wochen dieser Auffassung an und erklärte die Datenautomatik für unzulässig: Der Kunde müsse kostenpflichtige Zusatzleistungen noch einmal extra genehmigen. Das Verfahren gegen Vodafone läuft noch.

»Für den durchschnittlichen - auch aufmerksamen und sorgfältigen - Verbraucher ist aus der Vertragsstruktur nicht ausreichend klar, eindeutig und unmissverständlich ersichtlich, was es mit der Vereinbarung 'der Datenautomatik' auf sich hat«, heißt es laut Spiegel Online in dem Urteil des LG München (AZ 12 O 13022/15). Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Telefonica, zu der die Marke O2 gehört, ist bereits in Berufung gegangen. Das Unternehmen argumentiert, der Kunde werde in den Tarifinformationen online und in Flyern sowie im Vertrag auf die Datenautomatik hingewiesen. Zudem werde er per SMS informiert, wenn sie aktiv wird, und könne sie über den Support und im Shop ausschalten lassen.

Gegenüber CRN erklärte Telefonica, das Unternehmen vertrete die Ansicht, die Datenautomatik sei »Bestandteil der Hauptleistung des gewählten Tarifs und keine davon unabhängige Zusatzleistung«. Man sei überzeugt, dass sie in der aktuellen Form gültig sei und halte daher an ihr fest.


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