Wettbewerbsbehörden schreiten endlich ein

Amazon auf dem Seziertisch

23. Juli 2019, 12:51 Uhr | Martin Fryba
Amazon legt seine AGB so aus, dass sie Händler in vielen Punkten einseitig belastet. Das muss Amazon nun auf Druck des Bundeskartellamts korrigieren.
© Amazon.de

Mann der Arbeit aufgewacht! Und erkenne deine Macht! Endlich hat also auch Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Macht seiner Behörde nicht nur erkannt, sondern gegen Amazon auch ausgespielt. Das kann nur der Anfang sein.

Amazons einseitige Regeln für über 60.000 Händler, die auf dem deutschen Marketplace des Etailers Waren verkaufen, hat das Bundeskartellamt nun in wesentlichen Punkten eingeschränkt. Ein überfälliger Schritt, denn Amazons AGB sind ein Diktat, die in vielen Punkten die Lasten einseitig auf die Schultern der Händlerschaft legen. Sofortige Sperrung oder Kündigung eines Händler-Kontos ohne Vorwarnung und Begründung, das wird künftig so nicht mehr gehen. Genauso wenig wie ein Gerichtsstand ausschließlich in Luxemburg oder eine Geheimhaltungspflicht, die Händlern einen Maulkorb verpasst, wenn sie über das Geschäftsbewahren von Amazon berichten wollen (woran sie sich freilich nie hielten, sonst hätte CRN ohne manches pikante Detail über die vielen Missstände bei Amazon so nicht berichten könnenserver-clients/artikel/115603/### /->).

Ganz so zahnlos ist das Bundeskartellamt also nicht, darf es angesichts der Gutsherrenart von Amazon und seine beherrschende Marktstellung im E/Commerce-Handel