Der e-Joint

1. Juli 2014, 8 Bilder
Der elektronische Joint in der Ausführung "Vaporizer" für sämtliche getrocknete Substanzen. Für deutsche Interessenten gilt auch weiterhin, dass der Besitz berauschender Substanzen wie Marihuana illegal ist. Die wegen Cannabisdelikten in Deutschland eingeleiteten Strafverfahren haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Der Konsum der Droge gilt hingegen als straffreie Selbstschädigung. Entscheidend ist aber auch die Frage, ob die alternative Szene wirklich schon bereit ist für diese digitale Revolution? (Bild: E-Njoint)

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