Zu den Untersuchungsgegenständen des Bundeskartellamts zählen insbesondere die Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen von Amazon. Im Einzelnen betrifft dies etwa möglicherweise einseitige Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.
Vor dem Bundeskartellamt hat auch die Europäische Kommission dieses Jahr schon ähnliche Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen. Diese drehen sich jedoch vor allem um die möglicherweise ebenfalls kartellwidrige Erhebung und Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon bei den Fremdverkäufen über den Marktplatz. Bei ihren Recherchen dazu hat die Kommission auch an zahlreiche deutsche Händler Fragebögen zu den Verdachtsmomenten bezüglich des teils fragwürdigen Verhaltens von Amazon geschickt.
Die beiden Verfahren der EU und des Kartellamts beleuchten also zwei unterschiedliche Seiten von Amazons Gebaren gegenüber den Marktplatz-Partnern, ergänzen sich letztendlich aber. Während sich die Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission auf einen möglichen Datenmissbrauch konzentrieren, geht es den deutschen Kollegen eher um die praktischen Seiten des alltäglichen Geschäfts von Händlern auf Amazons Marktplatz. Die zahlreichen Betroffenen dürfen also beide Verfahren mit Spannung beobachten.