Illegale Tonerkartuschen

Samsung gewinnt gegen Händler

22. Dezember 2014, 11:17 Uhr | Folker Lück
Samsung hat jetzt einen Rechtsstreit gegen Reseller wegen Patentverletzung gewonnen (Foto: © gertrudda - Fotolia.com).

Einen Rechtsstreit um illegal nachgebaute Tonerkartuschen hat Samsung jetzt gewonnen. Die betreffenden Reseller dürfen die Kartuschen künftig nicht mehr verkaufen und müssen außerdem Schadenersatz an den Hersteller bezahlen.

Der Hersteller hatte am Landgericht München Klage gegen elf Händler wegen der Verletzung von zwei Patenten bei illegal nachgebauten Tonerkartuschen eingereicht. Dabei handelt es sich um illegal nachgebaute Tonerkartuschen für die Farbdruckerserien CLP-310/320 und CLP-360.

Das Gericht gab dem Kläger Recht und stimmte zu, dass die Händler Reseller durch den Verkauf der Tonerkartuschen zwei Patente des Unternehmens verletzt haben. Die Urteile basieren auf einer Verletzung des jeweiligen Anspruchs 1 der deutschen Teile der europäischen Patente von Samsung (EP 2 325 701 und EP 2 256 559). Mit den Gerichtsurteilen wird den Resellern untersagt, die betreffenden Tonerkartuschen in Deutschland weiter zu vertreiben. Darüber hinaus müssen die Händler an Samsung eine Ausgleichszahlung für den entstandenen materiellen Schaden leisten und die Prozesskosten tragen. Gegen die Urteile (Az. 7 O 25647/13, 7 O 26661/13 bis 7 O 26669/13 und 7 O 26671/13) kann noch Berufung eingelegt werden.


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