Nachgebaute Tonerkartuschen

Samsung watscht Reseller ab

21. August 2014, 12:49 Uhr | Elke von Rekowski
Wegen des Vertriebs illegaler Tonerkartuschen hat Samsung nun sechs Händler abgewatscht (Foto: Samsung).

Eine einstweilige Verfügung gegen sechs Reseller hat jetzt das Landgericht München I auf Antrag von Samsung erlassen. Der Vorwurf: Die Händler sollen illegale Tonerkartuschen verkauft haben.

Bei den nachgebauten Tonerkartuschen handelt es sich um Supplies für die Druckerserien CLP-310/CLX-3170, CLP-320/CLX-3180, CLP-365/CLX-3305, Xpress M2825/2875 und ProXpress M4025/4075. Der koreanische Hersteller geht davon aus, dass die Tonerkartuschen illegal sind, weil sie geltende Patente verletzen. Aber nach eigenem Bekunden geht es Samsung nicht allein darum, das geistige Eigentum zu sichern. »Daneben ist auch beabsichtigt, die Rechte und Interessen der Kunden sowie der Unternehmen, die umweltfreundliche, wiederaufgearbeitete Tonerkartuschen herstellen und vertreiben, zu schützen«, heißt es in einer Erklärung des Herstellers.

Samsung zufolge basieren die einstweiligen Verfügungen auf einer Verletzung von Anspruch 1 des deutschen Teils des europäischen Patents von Samsung EP 2 397 914 B1. In diesem Zusammenhang weist der Hersteller darauf hin, dass die betroffenen Reseller gegen die Gerichtsbeschlüsse Widerspruch einlegen (Az. 7 O 13885/14, 7 O 13919/14 bis 7 O 13923/14) können. Um wen genau es sich bei den betroffenen Resellern handelt, verrät Samsung indes nicht.

Bereits im November 2013 hatte der Elektronik-Konzern einstweilige Verfügungen gegen sieben Händler wegen des Verkaufs von nachgebauten Kartuschen erwirkt. Auch in diesen Fällen wurde das Landgericht München aktiv.


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