Zusatzabgaben auf EU-Importe

WTO genehmigt US-Strafzölle in Milliardenhöhe

2. Oktober 2019, 17:18 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

EU plant Gegenmaßnahmen

© Lufthansa

Grundlage für die Vergeltungsmaßnahmen ist das WTO-Urteil von Mai 2018, mit dem der Streit um Airbus-Subventionen nach fast 15 Jahren zugunsten der USA zu Ende gegangen war. »Die EU hat die Empfehlungen und Urteile des Streitschlichtungsausschusses nicht umgesetzt, denn die zu Grunde liegenden Subventionen haben weiter existiert und negative Konsequenzen (für die Gegenseite) gehabt«, hieß es darin.

Der WTO-Streitschlichtungsausschuss (DSB) muss die Verhängung der Zölle noch genehmigen, aber das ist Formsache. Er tagt das nächste Mal am 28. Oktober. Die Zölle dürfen so lange erhoben werden, bis die unterlegene Partei - hier die EU - die beanstandeten Handelsverzerrungen beseitigt hat. Die EU sagt, das sei längst geschehen. Das prüfen WTO-Handelsexperten seit August 2018. Die Schlichter lehnten einen EU-Antrag ab, mit ihrer Entscheidung zu warten, bis das Ergebnis vorliegt. Einen Termin gibt es noch nicht.

Die EU will ihrerseits milliardenhohe Vergeltungszölle gegen die USA verhängen, darunter auf Flugzeugkomponenten sowie Tomatenketchup und Spielekonsolen. Dabei bezieht sie sich auf ein anderes WTO-Urteil, das rechtswidrige US-Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing festgestellt hatte. In diesen Fall steht der Schlichterspruch über die Höhe der Summe aber noch aus. Er wird Anfang 2020 erwartet. Die EU macht zwölf Milliarden Dollar Schaden im Jahr geltend. Das Boeing-Urteil kam im März 2019, zehn Monate nach dem Airbus-Urteil.

Die beiden größten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU haben sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen und ihre Klagen jeweils durch sämtliche Instanzen bei der WTO gezogen.


  1. WTO genehmigt US-Strafzölle in Milliardenhöhe
  2. EU plant Gegenmaßnahmen
  3. Weitere Eskalation wahrscheinlich
  4. Schwerwiegende Folgen auf beiden Seiten

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