Händlern drohen Abmahnungen

Abmahnfalle: Amazon AGB teilweise unwirksam

14. Juli 2011, 12:23 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Richter erklärt abstruse AGB-Klausel für nichtig

Richter erklärt abstruse AGB-Klausel für nichtig

Im Einzelnen geht bei dem Fall um folgende Klausel aus den AGB:

»5. Lizenz für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen

Hiermit gewähren Sie Amazon, seinen Verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern die nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen. Sie gewähren Amazon, seinen Verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern das Recht zur Verwendung des Namens, den Sie in Verbindung mit dem Material übergeben haben.«

Das Gericht entschied, dass diese Bestimmung so ungewöhnlich sei, dass Vertragspartner des Internetkaufhauses nicht damit rechnen müssten, dass sie auch wirklich angewendet wird. Nach Ansicht des Richters können einem Händler trotz dieses Vertragseils weder direkt noch durch Amazon die erforderlichen Lizenzen zur Nutzung des Bildes eingeräumt werden. Damit kann diese Klausel schlichtweg als nichtig und somit unwirksam angesehen werden.

Nach Ansicht von Solmecke gibt es für betroffene Händler zwar theoretisch die Möglichkeit, Regressansprüche gegen Amazon geltend zu machen, oder entsprechende Abmahnungen weiter zu reichen. Alleine schon aufgrund des Unternehmenssitzes von Amazon in Luxemburg es sei jedoch sehr fraglich, ob entsprechende Klagen auch wirklich zu Erfolg führen könnten. Solmecke empfiehlt allen Händlern deshalb möglichst schnell ausschließlich auf eigene Produktfotos umzusteigen. Einzig bei Büchern sei es weiterhin erlaubt, das Cover als Produktbild abzufotografieren – allerdings auch nur, wenn keine Teile Inhaltes wie Klappentexte oder andere Ausschnitte in das Angebot übernommen werden.


  1. Abmahnfalle: Amazon AGB teilweise unwirksam
  2. Richter erklärt abstruse AGB-Klausel für nichtig
  3. CRN-Interview: »Die Händler befinden sich in akuter Abmahngefahr«
  4. Sofortmassnahmen für betroffene Händler

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