CRN: Was raten Sie den Betroffenen jetzt zu unternehmen, und wie schnell müssen entsprechende Bilder nun entfernt werden?
Solmecke: Aus meiner Sicht sollten vorsichtshalber sämtliche Produktbilder durch eigene Fotografien ausgetauscht werden. Unklar ist noch, inwiefern Original-Produktbilder, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden, verwendet werden dürfen. Hier könnte Amazon möglicherweise die Rechte an den Bildern wirksam erworben haben.
CRN: Können betroffene Händler evtl. einen Anspruch gegen Amazon geltend machen, wenn sie eine Abmahnung wegen solcher Bilder bekommen?
Solmecke: Aus meiner Sicht sollte ein Regressanspruch gegen Amazon bestehen. Den Händlern wurden die Bilder seitens Amazon zu Unrecht zur Verfügung gestellt. Dann muss Amazon aus dafür auch haften.
CRN: Was raten Sie Händlern, die eventuell selbst Bilder bei Amazon "abgeben" mussten, und diese nun gegen weitere Nutzung durch andere sperren wollen (gibt es evtl. einen "fairen" Weg, ohne dass andere Händler von fremden kanzleien abgemahnt werden können)?
Solmecke: Diese Händler könnten die Mitbewerber zunächst mit einer freundlichen E-Mail über das neuerliche Urteil des LG Nürnberg-Fürth in Kenntnis setzen und zur Löschung der Bilder auffordern. Fruchtet das nicht, muss anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.