Händlern drohen Abmahnungen

Abmahnfalle: Amazon AGB teilweise unwirksam

14. Juli 2011, 12:23 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

CRN-Interview: »Die Händler befinden sich in akuter Abmahngefahr«

Christian Solmecke warnt Onlinehändler vor einer Abmahnwelle
Christian Solmecke warnt Onlinehändler vor einer Abmahnwelle

Computer Reseller News sprach exklusiv zu dieser Problematik mit Christian Solmecke:

CRN: Herr Solmecke, was bedeutet das Urteil für Händler auf Amazon, die entsprechende Produktbilder aus dem Marketplace-Fundus verwenden?

Solmecke: Die Händler befinden sich in akuter Abmahngefahr. Weder von Amazon noch vom Fotografen wurden Lizenzen für die Bildverwendung wirksam eingeräumt. Ich möchte allerdings nicht ausschließen, dass der Marketplace-Fundus auch Bilder enthält, an denen Amazon die Rechte korrekt erworben hat und die somit auch wirksam weitergeben kann.

CRN: Welche Strafen drohen?

Solmecke: Zu befürchten sind Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, so wie dies schon von den Stadtplan-Abmahnungen oder den Getty-Images Abmahnungen bekannt ist. Pro Foto können dann bis zu 150 € Lizenzgebühren berechnet werden. Hinzu kommen noch Unterlassungsansprüche und Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 1000 €.

CRN: Sind davon nur Amazon-Händler betroffen?

Solmecke: Zunächst einmal sind davon nur Amazon Händler betroffen, die Produktbilder Dritter verwenden. Theoretisch besteht diese Abmahngefahr aber immer, wenn Händler fremde Fotos übernehmen. In solchen Fällen muss sichergestellt werden, dass die Rechte an den Fotos überhaupt wirksam übertragen werden können. Keinesfalls dürfen Fotos verwendet werden, die bei eBay z.B. in einer anderen Auktion oder die über die Google Bildersuche gefunden worden sind.


  1. Abmahnfalle: Amazon AGB teilweise unwirksam
  2. Richter erklärt abstruse AGB-Klausel für nichtig
  3. CRN-Interview: »Die Händler befinden sich in akuter Abmahngefahr«
  4. Sofortmassnahmen für betroffene Händler

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