Der BGH hat sein Urteil in einem Fall gesprochen, in dem ein ebay-Käufer eine Frau auf 30.000 Euro Schadenersatz verklagt hatte, deren Ehemann unbefugt Angebote in ihren Account eingestellt hatte. Die Richter sprachen die Beklagte frei.
Der Bundesgerichtshof hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung in einem Prozess um nicht autorisierte ebay-Angebote veröffentlicht (Az. VIII ZR 289/09). Dabei entschieden die Richter, dass ein ebay-Verkäufer, dessen Konto von anderen ohne ihr Wissen missbraucht wird, nicht für den dabei entstehenden Schaden haftbar gemacht werden kann. Dies gilt nach dem Urteil selbst dann, wenn der Kontoinhaber seine Zugangsdaten nicht sicher aufbewahrt hat. Auch ob der unbefugte Eindringling ein Fremder ist, oder aus der eigenen Familie stammt, spielt ihrer Ansicht nach dabei keine Rolle.
In dem konkreten Fall hatte ein Käufer eine Frau auf Zahlung von über 30.000 Euro Schadenersatz verklagt. Ihr Ehemann hatte auf ihrem ebay-Account die komplette Gastronomie-Ausstattung einer Bar in Dortmund angeboten, auf die der Kläger 1.000 Euro bot hatte. Als die Frau jedoch das Angebot in ihrem Account entdeckte, löschte sie es sofort wieder. Daraufhin wollte wollte der Kläger gerichtlich durchsetzen, dass sie die Ware zu dem von ihm gebotenen Betrag ausliefert, oder ihm den Schaden für eine gleichwertige Einrichtung ersetzt.
Der BGH begründete seine Abweisung der Klage damit, dass kein wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen sei. Generell gelte bei Geschäften im Internet unter fremdem Namen, dass der echte Namensträger nur dann liefern oder haften muss, wenn er das Geschäft genehmigt. Dies könne allerdings auch durch eine so genannte Duldungs- oder Anscheinsvollmacht passieren, die jedoch im behandelten Fall ebenfalls nicht automatisch anzunehmen sei, da die Frau dem Mann ihre Zugangsdaten nicht wissentlich zur Verfügung gestellt habe. Alleine die unsichere Aufbewahrung der Zugangspasswörter, so dass ihr Mann sie finden konnte, reicht nach dem Urteil nicht aus, dass das Geschäft auch über den Mann rechtskräftig wird.