In einem anderen Teil des Berichts geht es um die Autobahnen und ICE-Strecken, an denen es seit Anfang 2020 eigentlich überall 4G-Empfang geben muss – es geht also um 100 Prozent Abdeckung. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung: Wo die Installation von Mobilfunkmasten "rechtlich oder tatsächlich" nicht möglich ist, darf es auch künftig Funklöcher geben – etwa wenn kein Grundstück für den Sendemast zu mieten oder zu kaufen ist oder die Strecke ein Naturschutzgebiet durchquert, was eine Genehmigung sehr schwierig macht.
"Nach der Auswertung der vorgelegten Versorgungsdaten ergibt sich ein Versorgungsgrad bei den Autobahnen abhängig vom Unternehmen zwischen 95,4 und 99 Prozent und bei den Schienenwegen zwischen 94,4 und 98,2 Prozent", heißt es in dem Bericht, der an den Beirat der Netzagentur gerichtet ist und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.
Die Bundesnetzagentur geht seit einiger Zeit der Frage nach, ob die Gründe stichhaltig sind oder nur eine faule Ausrede für Ausbau-Versäumnisse. Nun wird die Behörde ungeduldig: Es seien zwar Fortschritte gemacht worden, aber es fehlten noch immer circa 550 Standorte, heißt es in dem Bericht. Bisher kommen die Beamten zu dem Schluss, dass an etwa 20 dieser Standorte die Begründung der rechtlichen und tatsächlichen Unmöglichkeit zieht. "Bei der überwiegenden Anzahl der Fälle handelt es sich um temporäre Verzögerungen."
Nun prüft die Behörde "mögliche Rechtsfolgenmaßnahmen gegen die Mobilfunknetzbetreiber" – also Bußgelder. Hierfür muss die Frage geklärt werden, ob die Verspätung auf das Konto der Mobilfunker geht oder ob es an anderen Gründen liegt, etwa weil staatliche Genehmigungsverfahren ungewöhnlich lang sind oder ein Grundbesitzer lange über einen Mietstandort verhandelt und dann doch abgesagt hat.