Connected-Car

Das 4G-vernetzte Auto

15. Oktober 2014, 8:51 Uhr | Charles Sturman, Jan Reisen, Carl Fenger, U-Blox

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Exkurs: Die Bandbreiten-Evolution im Mobilfunk

Das „Edholm’sche Gesetz“ wurde im Jahr 2004 von Nortel-CTO Phil Edholm formuliert. Es behauptet, dass die Konnektivitäts-Geschwindigkeiten in Wide-Area-Wireless-Netzwerken („Wireless“/Mobilfunk, zum Beispiel LTE, UMTS), in drahtlosen Netzwerken mit kurzer Reichweite („Nomadic“, wie etwa WLAN) und in Festnetzen („Wireline“, zum Beispiel über Kupfer- oder Glasfaserkabel) konvergieren.

Das Gesetz, das sich bisher als gültig erwiesen hat, besagt, dass die Kurven dieser drei Technologien zu einem Zeitpunkt in der Zukunft konvergieren werden, und zwar dann, wenn die Geschwindigkeit der Mobilfunk-Kommunikation äquivalent zu derjenigen in drahtlosen Netzwerken mit kurzer Reichweite ist. Dann nämlich wird sie für alle praktischen Zwecke Festnetzverbindungen komplett ersetzen – das Aus für die kabelgebundene Technik.

Wenn man die kommerziell implementierte Konnektivität heute betrachtet, so kommen Geschwindigkeiten im Bereich von 1 bis 10 GBit/s für Ethernet in Büros, 100 MBit/s bis 1 GBit/s für Kabeldienste in Privathaushalten und 300 bis 600 MBit/s für WLAN nach dem Standard 802.11a/b/g/n beziehungsweise 1 GBit/s für 802.11ac zum Einsatz.

Im Bereich Mobilfunk erreicht LTE Cat. 4 bereits 150 MBit/s. Mit der Umsetzung von „LTE-Advanced“ in den nächsten Jahren wird sich diese Geschwindigkeit eher zu einem Spitzenwert bei 500 MBit/s im Uplink und 1 GBit/s im Downlink entwickeln.

Die Bandbreite zum Streamen eines einzigen 1080p-HD-Films beträgt „lediglich“ 10  bis 20 MBit/s. Eine Nutzung von mehreren HD-Videokanälen gleichzeitig verschlingt derzeit am meisten Bandbreite. LTE macht es also möglich: mit der Unterstützung derartiger Streaming-Anwendungen ist praktisch jeder Service über das Internet verfügbar!

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