Zum 1. Januar 2015 sinkt die Mehrwertsteuer für Hörbücher auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Allerdings ist die Regelung aus Sicht des BITKOM mehr als halbherzig. Die Ermäßigung gilt nur für Tonaufzeichnungen von Buchlesungen, bei denen der Text eins zu eins vorgelesen wird, nicht dagegen für Hörspiele. Diese sind durch die Aufzeichnung „dramaturgischer Effekte“ wie Geräusche, Musik sowie durch verteilte Sprechrollen gekennzeichnet. Zudem gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur, wenn das Hörbuch auf einem Datenträger geliefert wird. Wird das Hörbuch dagegen aus dem Internet heruntergeladen, fallen die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Dem höheren Regelsatz unterliegen auch alle anderen Publikationen auf elektronischen Medien wie E-Books oder E-Paper. Der Bitkom setzt sich seit langem dafür ein, dass für E-Books der gleiche, geringere Steuersatz wie bei gedruckten Büchern eingeführt wird.