Eine weitere wichtige Änderung zum 1. Januar betrifft die Mehrwertsteuer für elektronische Dienstleistungen sowie für Rundfunk- und Fernsehdienste, die Privatverbraucher innerhalb der EU grenzüberschreitend in Anspruch nehmen. Die Neuregelung umfasst zum Beispiel den Kauf von digitaler Musik, Filmen, E-Books oder anderen Publikationen. Das bisher geltende Herkunftslandprinzip wird vom Bestimmungslandprinzip abgelöst. Für die Höhe der Mehrwertsteuer ist nicht mehr entscheidend, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, sondern in welchem Land die Leistung in Anspruch genommen wird. Die neuen Vorschriften sollen für gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Steuergerechtigkeit innerhalb der EU sorgen. Um den Aufwand für die Unternehmen möglichst gering zu halten, wird eine so genannte „kleine einzige Anlaufstelle“ (Mini-One-Stop-Shop) in jedem EU-Mitgliedstaat eingerichtet.