Ab dem 1. Januar 2015 müssen gesetzlich versicherte Bundesbürger beim Arzt- oder Zahnarztbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die alten Gesundheitskarten verlieren unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Fehlt dem Patienten die elektronische Gesundheitskarte, kann der Arzt eine Privatvergütung verlangen. Der Patient hat aber die Möglichkeit, die Gesundheitskarte oder eine Ersatzbescheinigung seiner Krankenkasse auf Papier innerhalb von zehn Tagen nachzureichen.