Die Rechtslage bezüglich dem Zugriff auf Telefonate oder E-Mail-Korrespondenzen durch Sicherheitsbehörden ist seit langem geklärt - nun folgt auch die rechtliche Basis zur Einsicht von Messenger-Diensten wie WhatsApp.
Der Bundestag hat nun den Weg für die umstrittene Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden. Vielmehr sollen die Daten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner zum Einsatz bringen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat dieses umstrittene WhatsApp-Gesetz der Bundesregierung nachdrücklich gegen Kritik verteidigt. “Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können”, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der Staat müsse technologisch Schritt halten, um insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität weiterhin effektiv bekämpfen zu können. “Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung von Telekommunikation wieder auf die Höhe der Zeit bringt”, so Rebehn. Der Zugriff auf die Kommunikation bei WhatsApp und Co. werde nur mit hohen rechtsstaatlichen Hürden und mit Richtervorbehalt eröffnet, was richtig und rechtsstaatlich geboten sei.