Online-Handel

Ebay Händler müssen AGBs anpassen

12. März 2014, 16:00 Uhr | Peter Tischer
Ebay-Händler müssen ihre AGBs überprüfen (Bild: Ebay)

Ebay hat seine AGBs geändert. Verkäufer auf dem Online-Marktplatz müssen deshalb auch ihre AGBs anpassen. Wir zeigen, auf was Ebay-Verkäufer dabei achten müssen.

Im Online-Handel sind die großen Marktplätze Ebay und Amazon oft die beiden wichtigsten Umsatzbringer für Verkäufer. Mit dem eigenen Online-Shop bilden sie die drei wichtigsten Verkaufskanäle. Ebay hat nun seine AGB umfangreich geändert, so dass Verkäufer auf dem Marktplatz in vielen Fällen ihrerseits handeln müssen. Rechtsanwalt Sören Siebert, Gründer von »eRecht24«, zeigt auf, inwieweit Verkäufer ihr AGBs anpassen sollten.

Zum einen hat Ebay formal seine verwendeten Bezeichnungen geändert. »Mitglieder« sind ab sofort »Nutzer«, »Verkäufer«, werden zu »Anbietern«. Zudem wurden die AGB an vielen Stellen vereinfacht und gekürzt, um sie verständlicher zu machen. Doch der Marktplatz hat auch inhaltliche Änderungen vorgenommen. So ist ab sofort festgelegt, dass der Kaufpreis ab sofort fällig ist. Zudem werden gewerbliche Verkäufer dazu verpflichtet, ein »gewerbliches Ebay-Konto« zu eröffnen. Auch müssen sie auf diesem Konto die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten beim Impressum, Fernabsatzrecht und Co beachten. Zudem behält sich Ebay das Recht vor, vom Verkäufer Zahlungs- und Eigentumsnachweise für die angebotene Ware zu verlangen. Es dürfen ab sofort nur noch von Ebay autorisierte Gütesiegel verwendet werden. Auch wurde die Rücknahme von Geboten neu geregelt. Weiterhin ist es in Zukunft verboten, mit Abgabe oder Nichtabgabe von Bewertungen zu drohen. Zu guter Letzt werden Inserate und Kleinanzeigen nicht mehr in der Ebay-AGB geregelt.

Vor allem die »sofortige Fälligkeit und Vorkassenpflicht« sollten Händler beachten. Bei fast jedem Ebay-Händler müssen laut Siebert dann auch Änderungen zum Vertragsschluss in den eigenen AGB erfolgen. Falls auf die Ebay-AGB verwiesen wird, müssen auch die Verweise entsprechend angepasst werden, da Händler per Gesetz verpflichtet sind, ihre Kunden über das Zustandekommen und die Abwicklung des Kaufvertrages sowie der Zahlung zu informieren. Wichtig ist laut Siebert zudem, dass der Händler die Haftung für Rechtsverstöße übernimmt und diese nicht auf Ebay abwälzt.


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