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Elektronischer Rechts­verkehr auf der Überholspur

Elektronischer Rechts­verkehr auf der Überholspur Die bisher weitgehend praktizierte papiergebundene Justiz­kommunikation ist ­zeitaufwändig, teuer und fehleranfällig. ­Ende 2008 gehen erste Elemente einer ­neuen elektronischen ­Kommunikationsplattform in den Wirkbetrieb.

Autor:Redaktion connect-professional • 14.9.2008 • ca. 0:25 Min

Inhalt
  1. Elektronischer Rechts­verkehr auf der Überholspur
  2. XML-Schemata als Basis
  3. Lose gekoppelte Integration
  4. Wenig Aufwand bei ­Änderungen

An den Geschäftsprozessen im Justizwesen sind häufig unterschiedliche Behörden beteiligt. Ein Mahnverfahren wird zum Beispiel bei Eingang eines Widerspruchs des Antraggegners an das zuständige Prozessgericht (Zivil- oder Familiengericht) übergeben. Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) werden diese organisationsübergreifenden Interaktionen zukünftig nicht mehr wie bisher auf dem Papierwege, sondern elektronisch abgewickelt. Dafür hat der Gesetzgeber bereits vor ein paar Jahren die rechtlichen Grundlagen geschaffen, unter anderem mit dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr (2001), dem Zustellungsreformgesetz (2001), dem novellierten Signaturgesetz und der dazu gehörenden Signaturverordnung (2001) sowie dem Justizkommunikationsgesetz (2005).