UWG-Neufassung als Abmahnfalle
CRN: Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wie beurteilen Sie die Neueregelung?
Keller: Das UWG hat sich zunehmend zu einem regelrechten Verbraucherschutzgesetz entwickelt – der Schutz des Verbraucher geräte immer mehr in den Fokus des Gesetzes. Zudem haben die Änderungen des UWG teilweise erhebliche Auswirkungen auf den Online-Handel:
So hat etwa die Erweiterung des Anwendungsbereichs des UWG auf Handlungen des Unternehmers nach Vertragsschluss zur Folge, dass die Verwendung rechtswidriger AGB auch dann wettbewerbsrechtlich verfolgt werden kann, wenn diese nicht bereits vorvertraglich im Wettbewerb um den Kunden sondern erst nach Vertragsschluss wirken.
Darüber hinaus wurden die Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verhalten im Hinblick auf die vom Unternehmer im Online-Handel vorzuhaltenden Informationen drastisch verschärft. So sollte es sich jeder Online-Händler zur Pflicht machen, die in dem Gesetz enthaltene so genannte »Schwarzen Liste« der Tatbestände genauestens zu studieren und entsprechende Handlungsweisen zu unterlassen.
CRN: Welche Punkte beurteilen Sie dabei als besonders kritisch?
Keller: Der deutsche Gesetzgeber muss aufpassen, dass es zu keiner Überreglementierung im Wettbewerb kommt und der Wettbewerb damit an Dynamik verliert. Schon jetzt ist es einem Online-Händler so gut wie nicht mehr möglich, ohne anwaltliche Unterstützung rechtssicher Waren im Internet zu verkaufen.