Rechtliche Gefahren beim Verkauf über Ebay
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CRN: Viele Händler verzichten inzwischen bewusst auf einen eigenen Onlineshop und verkaufen nur über die gängigen Onlineplattformen. Was sind hier die gefährlichsten Risiken?
Keller: Zu beachten ist etwa, dass bei vielen Onlineplattformen eine Widerrufsfrist von einem Monat einzuräumen ist. Gerade in dem Bereich kommt es nach wie vor zu Fehlen. Weiter muss der Händler bei Erstellung oder Verwendung eigener AGB immer auch die AGB oder Grundsätze der jeweiligen Plattform im Blick haben, um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden. Hier treten in der Praxis oft Probleme auf.
CRN: Vor allem Ebay hat seine Händler in den letzten Monaten – zum Beispiel mit Veränderungen beim Bewertungssystem – verstärkt in die Pflicht genommen. Ist es in diesem Zusammenhang bereits zu rechtlichen Auseinandersetzungen gekommen?
Keller: Der Klassiker ist ohne Zweifel die Rufschädigung durch Negativbewertungen bei Ebay, die mitunter auch der Konkurrenz zuzuschreiben sind. Der Trick: Jemand bestellt beim Konkurrenten eine größere Anzahl von Waren, widerruft dann den Kaufvertrag und bewertet in jedem einzelnen Fall negativ. Schnell sind der gute Ruf und die wirtschaftlichen Vorteile des Konkurrenten in Gefahr. Und da Ebay in solchen Fällen – wenn überhaupt – nur sehr zögerlich handelt, bedeutet es für den Betroffenen eine Menge Ärger, verlorene Zeit und Anwaltskosten, bis die Negativbewertungen hoffentlich wieder aus der Welt sind. Wenn dies überhaupt gelingt – denn in den seltensten Fällen startet ein Konkurrent diese Aktion im eigenen Namen.