In einer Notsituation kann das Handy zum Lebensretter werden. Als ständiger Begleiter ist es überall schnell zur Hand, um einen Notruf abzusetzen. Das gilt auch im Ausland: In allen 28 EU-Staaten erreicht man unter der einheitlichen Rufnummer 112 den vor Ort zuständigen Einsatzdienst wie Polizei, Notarzt oder Feuerwehr – schnell, kostenlos und ohne Ländervorwahl.
Passend zum europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar informiert das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) über die Rettungsnummer 112. In allen EU-Staaten kann unter der einheitlichen Nummer der jeweilige Einsatzdienst kostenlos erreicht werden. Aber auch in vielen Staaten außerhalb der EU steht die 112 als Notrufnummer zur Verfügung und funktioniert dabei meist parallel zu den landestypischen Notrufen. So kann die Rettungsnummer zum Beispiel auch in der Ukraine, Norwegen und Kasachstan benutzt werden. Wählt man in den Vereinigten Staaten oder in Kanada die 112, wird der Anruf automatisch zur nordamerikanischen Notrufnummer 911 weitergeleitet.
Betroffene, die einen Notruf absetzen, werden mit einer Leitstelle verbunden, die je nach Notfall Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Oft können die zuständigen Mitarbeiter der Leitstellen auch Notrufe in verschiedenen Sprachen bearbeiten.
112 per Mobiltelefon kostenlos erreichbar
Für einen Notruf spielt es keine Rolle, ob vom Festnetz oder Handy telefoniert wird. Ein eingehender Notruf wird im Netz immer mit höchster Priorität behandelt und ist auch dann kostenlos, wenn das Mobilfunknetz des eigenen Anbieters nicht verfügbar ist. Das Mobiltelefon sucht sich automatisch das stärkste Betreibernetz in der Umgebung, um den Notruf abzusetzen. Kann kein Netz geortet werden, sollten Nutzer möglichst den Standort wechseln und in regelmäßigen Abständen erneut die 112 wählen. Bei vielen Handys ist das Wählen der 112 selbst bei aktivierter Tastensperre möglich.
Wichtige Voraussetzung: Aktivierte SIM-Karte im Handy
Anders als in vielen EU-Staaten muss in Deutschland eine aktivierte SIM-Karte im Mobiltelefon eingelegt sein, um einen Notruf absetzen zu können. Diese Regelung wurde im Jahr 2009 eingeführt, um dem Missbrauch von Notrufnummern vorzubeugen.