ZPÜ-Abgabe auf Rohlinge noch nicht verbindlich

Fachhandel bewegt sich im rechtsfreien Raum

3. Februar 2010, 12:54 Uhr | Joachim Gartz
Urheberrechtsexpertin Judith Lammers vom Bitkom betont, dass die Tarifveröffentlichung der ZPÜ noch nicht rechtsverbindlich ist.

Die von der ZPÜ im Bundesanzeiger veröffentlichten Urheber-Abgabeforderungen auf Rohlinge sorgen derzeit für ein enormes Chaos im Speicher-Channel. Dem Bitkom zufolge sind die Forderungen aber noch nicht rechtsverbindlich.

Das Timing hätte schlechter nicht sein können. Obwohl noch das Urteil der zuständigen Schiedsstelle, die voraussichtlich im März zu einem endgültigen Urteil gelangen soll, aussteht, hat die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte) völlig überzogene Urheber-Abgabeforderungen für CD-, DVD- und Blu ray-Rohlinge in den Raum gestellt(Ausführlicher CRN/Bericht hier)