Schlecht für Ebay-Schnäppchenjäger

Fallstricke im Onlinehandel mit den Ösis

25. Oktober 2012, 14:22 Uhr | Nadine Kasszian
Quelle: Fotolia

Für deutsche Onlinehändler ist das deutschsprachige Ausland ein beliebter Absatzmarkt. Doch man merkt nicht nur an der Sprache, sondern auch an rechtlichen Aspekten: Österreich ist nicht Deutschland.

Für deutsche Onlinehändler drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt. Fachhändler sollten jedoch bedenken, dass Österreich eben nicht Deutschland ist – neben einer eigenen Kultur und Mentalität pflegen die Österreicher auch ein eigenständiges Rechtssystem, das sich in einigen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet.

So hat etwa das Ende des Zweiten Weltkriegs im österreichischen Verfassungsgefüge keine so starke Zäsur bewirkt, wie dies in Deutschland der Fall ist. Bis heute ist das österreichische Verfassungsrecht im Wesentlichen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) von 1920 sowie dem Staatsgrundgesetz (StGG) von 1867 geregelt. Allein dies zeigt schon einen großen Unterschied zum deutschen Recht: In Österreich begnügt man sich nicht mit einem Gesetz, wenn man viele Gesetze parallel haben kann. So sind schon die Grundrechte neben B-VG und StGG auch im Gesetz zum Schutze des Hausrechts, dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, dem Datenschutzgesetz, dem Staatsvertrag von Saint Germain und dem Staatsvertrag von Wien verortet – teilweise unter mehrfacher Regelung einzelner Grundrechte.

Zusätzlich wurden noch die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) samt Zusatzprotokollen sowie die Europäische Grundrechte-Charta (EGC) in den Verfassungsrang gehoben (was natürlich zu erneuten Mehrfachregelungen einzelner Grundrechte führt). Bemühungen, dieses Sammelsurium in eine einheitliche Verfassungsurkunde zu integrieren, laufen seit 2003 – bislang erfolglos.


  1. Fallstricke im Onlinehandel mit den Ösis
  2. Zersplitterte Rechtslage im E-Commerce
  3. Der modernen Gesellschaft angepasst
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