Schlecht für Ebay-Schnäppchenjäger

Fallstricke im Onlinehandel mit den Ösis

25. Oktober 2012, 14:22 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Zersplitterte Rechtslage im E-Commerce

Ganz ähnlich stellt sich die Situation im E-Commerce dar: Hier sieht man sich neben dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) noch mit dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), dem E-Commerce-Gesetz (ECG), dem Mediengesetz (MedienG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Signaturgesetz (SigG) und dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) konfrontiert.

Fairerweise muss man sagen: Auch in Deutschland gibt es eine gewisse Zersplitterung der Rechtslage, hier ist sie jedoch nicht so ausufernd. Der entsprechende Regelungsgehalt des ECG und des KSchG (nicht zu verwechseln mit dem deutschen KSchG = Kündigungs-Schutzgesetz) ist beispielsweise in Deutschland direkt in das BGB eingepflegt und nicht in eigenen Gesetzen erlassen worden.

Doch wo Kritik ist, muss auch Lob sein: Die Rechtslage mag in Österreich zersplittert sein, sie ist jedoch auch immer flexibel und innovativ. Ein paar Beispiele: Österreich war eines der ersten Länder überhaupt, die ein Datenschutzgesetz erlassen haben. Das Alpenland hat wesentlich früher als Deutschland mit gesetzlichen Projekten zum E-Government begonnen und schon längst eine funktionierende E-Card (»Bürgerkarte«) für den elektronischen Behördenverkehr. Zudem hat Österreich mit dem Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts eine sehr benutzerfreundliche Plattform zur Einsichtnahme in Bundes- und Landesrecht sowie Dokumente der Rechtsprechung. Das Rechtssystem mag also verworren erscheinen, es ist jedoch teilweise auch deutlich fortschrittlicher als in Deutschland.


  1. Fallstricke im Onlinehandel mit den Ösis
  2. Zersplitterte Rechtslage im E-Commerce
  3. Der modernen Gesellschaft angepasst
  4. Schlecht für den Ebay-Handel

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