Schlecht für Ebay-Schnäppchenjäger

Fallstricke im Onlinehandel mit den Ösis

25. Oktober 2012, 14:22 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Schlecht für den Ebay-Handel

Dieser enthält folgenden Regelungsgehalt: Erhält eine Partei für ihre Leistung eine Gegenleistung, die weniger als 50 Prozent des realen Gegenwertes ausmacht, so kann sie den Vertrag anfechten (eine Sondernorm für die »verspätete« laesio enormis ist in § 1048 ABGB normiert; Ausnahmen finden sich in § 935 ABGB). Diese Norm schlummerte lange Zeit friedlich vor sich hin, gewann aber mit der Erfolgsgeschichte von Ebay plötzlich wieder an Aktualität: Gerade bei den Ebay-Auktionen kann es vorkommen, dass ein Artikel für weniger als den halben Wert ersteigert wird beziehungsweise der ersteigerte Artikel weniger als halb so viel wert ist wie die Zuschlagssumme. In diesen Fällen ist eine direkte Anwendung der laesio enormis möglich; hierzu existiert auch bereits einschlägige höchstrichterliche Judikatur (vgl. z.B. OGH, Urt. v. 07.08.2007, Az. 4 Ob 135/07t).

Bezüglich Online-Auktionen ist die Rechtslage in Österreich somit eher ungünstig für Schnäppchen; andererseits besteht auch für Händler ein gewisser Schutz vor völligen Verlustgeschäften. In Deutschland besteht ein solcher Schutz nicht, vielmehr müsste über § 138 BGB eine Sittenwidrigkeit des Geschäfts konstruiert werden – was im Falle von Online-Auktionen aber vielfach schwer fällt. Das Beispiel zeigt deutlich, dass das österreichische Zivilrecht für diejenigen, die die deutsche Rechtslage gewohnt sind, durchaus Überraschungen bereithält. Das sollte deutsche Händler jedoch nicht davon abhalten, auch den österreichischen Markt anzupeilen – allerdings sollte eben bedacht werden, dass die dortige Rechtslage im Detail abweichen kann.

Der Autor Chris Engel ist juristischer Mitarbeiter bei der IT-Recht Kanzlei in München. Ansprechpartner dort ist außerdem Rechtsanwalt Max-Lion Keller.


  1. Fallstricke im Onlinehandel mit den Ösis
  2. Zersplitterte Rechtslage im E-Commerce
  3. Der modernen Gesellschaft angepasst
  4. Schlecht für den Ebay-Handel

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