Auch Finanz-Unterlagen als Beweismittel sicherbar
- Härtere Gesetze gegen Produktpiraten
- Rechtsinhaber bekommen mehr Auskunftsansprüche
- Auch Finanz-Unterlagen als Beweismittel sicherbar
Wenn ein Schutzrecht verletzt ist, hat der Rechtsinhaber einen Anspruch auf Vorlage von Urkunden und die Besichtigung von Sachen, auch wenn dieser Anspruch über die nach der Zivilprozessordnung bereits bestehenden Möglichkeiten hinausgeht. Gegebenenfalls erstreckt er sich auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen. Diese Beweismittel durch einen Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werde, um einer Vernichtung oder Veränderung zuvor zu kommen. Beinhalten die Dokumente vertrauliche Informationen, also zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse, dann muss das Gericht die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit zu sichern.
Grenzbeschlagnahmeverordnung
Die EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung, deren Vorschriften im Allgemeinen unmittelbar anzuwenden sind, sieht Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums unmittelbar an den Außengrenzen der EU vor. Damit soll verhindert werden, dass Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, überhaupt in die EU eingeführt werden können. Diese Verordnung regelt auch die Vernichtung beschlagnahmter Piraterieware. Die Anwendbarkeit dieser Regelung hängt jedoch davon ab, dass die Mitgliedstaaten sie billigen, das heißt in ihr Recht übernehmen.
Schutz geographischer Herkunftsangaben
Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch für geographische Herkunftsangaben erleichtert. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12) geschützt sind.
Der Autor des Beitrages: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht..