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Härtere Gesetze gegen Produktpiraten

Anfang des Monats ist das neue, europaweit gültige »Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie« in Kraft getreten. CRN erläutert Ihnen, wie es den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und damit das geistige Eigentum stärkt.

Autor:Redaktion connect-professional • 15.9.2008 • ca. 0:50 Min

Durch die Gesetzes-Novellierungen wird es unter anderem für den Zoll einfacher, Piratrieware zu vernichten.

Die wichtigsten Änderungen

Die wichtigsten Änderungen

Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, gibt es seit 1. September europaweit eine weitreichende gesetzliche Änderung. Mit dem Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums wird die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen umgesetzt: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz und Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert. Verbunden damit ist eine Begrenzung der Kostenerstattung bei Abmahnungen im Rahmen von Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro. Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Was ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll zur Folge hat. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, womit eine rechtliche Lücke geschlossen wurde.

Abmahnungen werden günstiger

Verbraucherinnen und Verbraucher können aufatmen. Hohe Rechungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung sind künftig verboten. Bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs dürfen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.

Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.