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Haftung bei nicht erfüllter Hersteller-Werbung

28. Oktober 2008, 10:22 Uhr |
Stein des Anstosses: Der Laserdrucker druckt langsamer als versprochen

Muss ein Fachhändler einen Laserdrucker zurücknehmen, weil er eine vom Hersteller beworbene Produkt-Spezifikation nicht erfüllt und kann der Käufer dann den vollen Kaufpreis zurückverlangen, obwohl er das Gerät bereits ausgiebig genutzt hat?

Die Leserfrage

Die Leserfrage

Ein Kunde hatte bei mir einen Laserdrucker gekauft. Nach rund dreimonatiger Nutzung des Druckers wollte er mir nun das Gerät bei voller Kaufpreiserstattung zurückgeben, weil es eine vom Hersteller beworbene Produkt-Spezifikation nicht erfüllt. Statt wie vom Hersteller beworben fünf Sekunden benötigt der Laserdrucker für den Ausdruck der ersten Seite bis zu 25 Sekunden.

Ich würde nun gerne wissen, ob ich als Händler seiner Forderung nachkommen muss. Wenn ja, würde es mich zudem interessieren, ob mein Kunde den vollen Kaufpreis zurückfordern kann, obwohl er mit dem Laserdrucker bereits ca. 4000 Seiten gedruckt hat und wie meine Ansprüche gegenüber dem Hersteller und meinem Distributor aussehen.

Ein Leser, per Email


  1. Haftung bei nicht erfüllter Hersteller-Werbung
  2. Die Experten-Antwort
  3. Nutzungsentschädigung für dreimonatigen Gebrauch?
  4. Ansprüche gegenüber Lieferanten?

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