Im Testament schon vorher alles nötige regeln

Im Todesfall: Umgang mit dem digitalen Erbe

25. März 2010, 10:54 Uhr | Werner Veith

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Auch die digitale Welt vorher ordnen

Ein Erbvertrag oder Testament kann auch den Umgang mit der digitalen Hinterlassenschaft regeln. So lässt sich festlegen, wer auf welche Informationen zugreifen darf. Auch eine Löschung ist möglich.

Auch mit einem anderen Schritt kann der Nutzer seine Erben entlasten, indem er die Zugangsdaten für Social-Networks, E-Mail-Postfächer und andere Accounts bei einem Notar hinterlässt.

Zwar gibt es auch die Möglichkeit, digitale Assets bei dafür spezialisierten Unternehmen zu hinterlegen. Der Bitkom ist hier aber skeptisch und rät zur genauen Prüfung solche Angebote. Schließlich gelangen dabei sehr sensible Daten in die Hände Dritter.


  1. Im Todesfall: Umgang mit dem digitalen Erbe
  2. Auch die digitale Welt vorher ordnen

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