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Strafe kann zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen

Autor: Joachim Gartz • 27.7.2007 • ca. 0:35 Min

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  1. Intel droht Milliardenstrafe durch EU-Verfahren
  2. Strafe kann zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen

Jeder dieser drei Vorwürfe sei, sollte er als erwiesen gelten, bereits der Missbrauch einer marktbeherrschenden Position, erklärte die Kommission. Ihrer Ansicht nach »verstärkten die drei Handlungsweisen sich wechselseitig und sind Teil einer übergreifenden wettbewerbsfeindlichen Strategie«.

Nach der Stellungnahme, zu der Intel nun aufgefordert wurde, kann die Kommission das Unternehmen auffordern, das wettbewerbswidrige Verhalten einzustellen und ein Strafgeld verhängen. Dieses kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen. Bei Intel, das im vergangenen Jahr einen Umsatz von 35,4 Milliarden Dollar auswies, könnte das Strafgeld also bis zu 3,5 Milliarden Dollar (2,6 Milliarden Euro) betragen. AMD hatte sich erstmals im Jahr 2000 über wettbewerbswidriges Verhalten von Intel beklagt. Die EU-Kommission hatte 2005 eine Reihe von Büros von Intel in der Europäischen Union durchsuchen lassen.

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