Prozess um gefälschten Tiffany-Artikel

Keine Strafzahlung für Ebay

1. Dezember 2010, 15:36 Uhr | Lars Bube
Der Juwelier Tiffany & Co unterlag vor dem Obersten Gerichtshof der USA gegen Ebay.

Im Rechtsstreit zwischen Ebay und dem Schmuckhersteller Tiffany, hat jetzt der Oberste Gerichtshof der USA sein Urteil gesprochen. Anders als in ähnlich gelagerten Fällen in Europa muss das Auktionshaus dieses Mal keine Strafe für den nicht unterbundenen Verkauf von Fälschungen über seine Plattform bezahlen.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat ein abschließendes Urteil im schon mehrere Jahre währenden Rechtsstreit zwischen dem Auktionshaus Ebay und dem Schmuckanbieter Tiffany gesprochen. Die Richter entschieden dabei, dass Ebay nicht für den Verkauf von gefälschten Tiffany-Schmuckstücken durch Händler auf seiner Verkaufsplattform haftbar gemacht werden kann. Mit dieser Entscheidung folgten die Richter im Wesentlichen auch der Argumentation ihrer Kollegen der zwei vorangegangenen Prozesse vor untergeordneten Gerichten.

Tiffany hatte Ebay ursprünglich vorgeworfen, nichts gegen den massenhaften und offensichtlichen Verkauf von Fälschungen zu unternehmen und deshalb Schadenersatz und gefordert. Wie Anwälte von Tiffany im Laufe des Prozesses mehrfach dargelegt hatten, soll ein großer Teil der auf Ebay gehandelten Tiffany-Schmuckstücke aus Fälschungen bestehen. Ebay gehe jedoch nicht deutlich genug gegen die entsprechenden Händler vor.

Ebay selbst sieht das ganz anders und betont, man gebe jedes Jahr einen fünf- bis sechsstelligen Betrag dafür aus, Fälschungen zu identifizieren und ihren Verkauf zu unterbinden. Selbst mit dem Prozessgegner Tiffany arbeite man so eng wie möglich bei der Identifizierung solcher Plagiate zusammen. Allerdings engagiert sich Tiffany selbst dabei aus Sicht von Ebay nicht gerade sonderlich. Das Wall Street Journal vermutet deshalb, Tiffany habe ein ganz anderes Ziel mit den Klagen verfolgt: einen zweiten Markt für die eigenen Produkte zu unterbinden.

Europäische Richter hatten in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit ganz anders entschieden: so hatte beispielsweise ein Pariser Gericht ebay zu fast 40 Millionen Dollar Strafe verurteilt, weil es den Handel mit gefälschten Artikeln von Marken wie Dior, Givenchy und LVMH nicht effektiv genug unterbunden hatte.


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