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Markenrechtsverletzungen bei Google-Adwords?

Dürfen Nutzer von Goggle Adwords werben, wie Sie wollen? Oder begehen Werbende, die für die Textanzeigen des Suchmaschienen-Primus markengeschützte Begriffe als Schlüsselworte nutzen, Markenrechtsverletzungen? Diese heiß diskutierte Frage beurteilte nun der Bundesgerichthof (BGH) in gleich drei Fällen. Während das oberste deutsche Zivilgericht in zwei Entscheidungen eine Markenrechtsverletzung ablehnte, übergab es den relevantesten Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Autor: Redaktion connect-professional • 27.1.2009 • ca. 0:35 Min

Ist die Verwedung von markengeschützten Begriffen als Schlagwörter für das AdWord-Programm von Goggle eine Markenrechtsverletzung?
Inhalt
  1. Markenrechtsverletzungen bei Google-Adwords?
  2. Vom BGH erlaubt
  3. Relevantesten Fall muss der Europäische Gerichtshof klären
  4. Kommentar

Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte

Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte

Die drei Verfahren, die der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGHs behandelte, ging es um eine in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage:

Stellt es eine Kennzeichenverletzung dar, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine Marke oder eine Unternehmensbezeichnung) oder eine dem geschützten Zeichen ähnliche Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort angibt mit dem Ziel, dass bei der Eingabe dieser Bezeichnung als Suchwort in die Suchmaschine in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock eine als solche gekennzeichnete Anzeige des Dritten (mit Link auf dessen Website) als Werbung für seine Waren oder Dienstleistungen erscheint?

In allen entschiedenen Fällen enthielt die Anzeige weder das als Suchwort verwendete fremde Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Kennzeicheninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte.