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Entscheidung des EuGH

Autor:Redaktion connect-professional • 10.3.2009 • ca. 0:20 Min

Wie der EuGH letztlich entscheiden wird, kann nicht vorhergesagt werden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass er der Generalanwältin folgt und die deutsche Regelung als richtlinienwidrig einstuft. Dafür spricht vor allem die Entscheidung des EuGH im Quelle-AG-Fall. Zumindest für den Fall der Nichterfüllung von Informationspflichten seitens des Verkäufers sollte der EuGH eine Nutzungswertersatzpflicht verneinen, will er sich nicht widersprechen.

Denn wie im Quelle Fall ist die lange Nutzungsdauer durch den Verbraucher dann auf ein Fehlverhalten des Verkäufers zurückzuführen.