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Kooperation mit Rechteinhabern angestrebt

Autor:Redaktion connect-professional • 14.5.2009 • ca. 0:50 Min

Inhalt
  1. Rapidshare will B2B-Geschäft ausbauen
  2. Kooperation mit Rechteinhabern angestrebt
  3. Mehr B2B-Kunden und Reseller gesucht

Doch der Hosting-Dienstleister gibt sich wehrhaft: mit einer negativen Feststellungsklage wandte man sich gegen das GEMA-Begehren und ist bereit, das Verfahren auch bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. »Wir sitzen hier zwischen zwei Stühlen«, erklärt Chang zu der juristischen Auseinandersetzung: »Unser Ziel ist es, die Bedürfnisse der User und der Rechteinhaber auszubalancieren.« Die Rapidshare-Nutzer wollten nicht nur immer hören, was verboten sei. Vielmehr sollten auch die Urheberrechtsgesetze an die Interessen der Internetuser angepasst werden. Wie Chang berichtet, wachse mittlerweile das Verständnis der Medienkonzerne für diesen Standpunkt: »Wir führen bereits Kooperationsgespräche mit einer Reihe von Rechteinhabern.«

Während Rapidshare für die Beibehaltung seines bisherigen Hosting-Modells kämpft, weitet das Unternehmen gleichzeitig seinen Aktionsradius aus. So trat Rapidshare in letzter Zeit zunehmend auch als Hosting-Dienstleister für Medien- und Software-Unternehmen auf. Beim Launch der Security-Lösung »AntiVir 9« im März 2009 sorgte der Anbieter dafür, dass das Programm innerhalb von zwei Stunden mehr als 250.000 mal heruntergeladen werden konnte. Ebenso hostet Rapidshare Film-Trailer und Trial-Versionen von Computerspielen. »Mit dem Angebot reagieren wir auf Anfragen der Herstellerfirmen«, berichtet Chang. Eine Speicherkapazität von zehn Petabyte und 480 Gigabit Bandbreite mache Rapidshare hier zum attraktiven Partner.