Urheberrecht und PCs

Rechteverwerter wollen Pauschale von 17 Euro pro PC

6. Mai 2010, 11:57 Uhr | Bernd Reder
Egal, ob Business-PC oder Gaming-Bolide (hier der Acer Predator G7200): Für alle Rechner ist eine Urheberrechtspauschale fällig.

Für Urheberrechtsabgaben auf PCs ist heute im Bundesanzeiger ein Tarif veröffentlicht worden. Für Rechner mit integriertem Brenner soll demnach ein Aufschlag von rund 17 Euro fällig sein, für Systeme ohne ein solches Laufwerk 15 Euro.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften, fordert von den Herstellern für jeden PC mit integriertem Brenner eine Urheberrechtspauschale von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro fällig werden, und für zum Einbau bestimmte einzelne Brenner 1,88 Euro.

Der Verband fordert, dass diese Tarife rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. »Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen«, kommentierte Präsident Professor Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des High-Tech-Verbandes Bitkom, den Vorstoß. »Aber über die angemessene Höhe gehen die Vorstellungen zwischen den Beteiligten weit auseinander.«

Grundsätzliche Uneinigkeit besteht bei dem Punkt Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind nach Auffassung des Bitkom nicht separat abgabenpflichtig.

Schiedsverfahren soll Klarheit bringen

Durch die Veröffentlichung des Tarifs hat die ZPÜ die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen. »In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen«, so Scheer.

Deshalb hat der Bitkom ein Schiedsverfahren initiiert. Es soll darüber Klarheit bringen, welche Abgaben gerechtfertigt sind. Mit einem Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.

Zwei Optionen: Widerspruch oder zahlen

Zurzeit haben PC-Hersteller zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung der ZPÜ zu widersprechen. Dies kann dazu führen, dass das entsprechende Unternehmen von der ZPÜ verklagt wird.

Die zweite Option ist der Betritt zu einem Vertrag mit der ZPÜ, den der Bundesverband Computerhersteller (BCH) ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro.

Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein Beitritt zu diesem Vertrag ist bis zum 3. Juni möglich.

Durch die Abgaben auf Rechner und Brenner soll das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten werden. Vergleichbare Pauschalen zahlen die Herstellern schon seit längerem für Scanner, Drucker und Kopierer.

Durch diese Kopierabgaben steigt der Verkaufspreis. Die Hersteller müssen die Kosten an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung.


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