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Nur nach Deutschland oder darüber hinaus?

Autor: Redaktion connect-professional • 1.8.2008 • ca. 1:00 Min

Vorsicht: Wenn Sie auch ausserhalb Deuschlands verkaufen wollen, gelten andere Gesetze!
Vorsicht: Wenn Sie auch ausserhalb Deuschlands verkaufen wollen, gelten andere Gesetze!

Das Internet ist weltweit abrufbar. Gleiches gilt natürlich auch für einen Web-Shop, den Sie freischalten. Mithin ist es denkbar, dass aus der ganzen Welt Bestellungen beim Web-Shop-Betreiber eingehen. Deshalb sollten Sie vor Freischaltung das Verkaufsgebiet festlegen.

Erfolgt keine Abgrenzung des Verkaufsgebietes, so haben Sie die fernabsatzrechtlichen Vorschriften des Landes zu beachten, in welchem der Besteller seinen allgemeinen Wohnsitz hat. Mithin ist eine unüberschaubare Anzahl von Rechtsvorschriften, die in ganz erheblichem Umfang voneinander abweichen, zu beachten. Recht unterschiedliche Vorschriften gibt es allein im Grenzgebiet der europäischen Union. So gilt beispielsweise in der Schweiz keinerlei Widerrufs- oder Rückgaberecht. Während in den Ländern Belgien, Frankreich und Großbritannien nur eine siebentägige Frist zum Widerruf eingeräumt wird.

Insoweit kann es durchaus empfehlenswert sein, das Liefergebiet einzugrenzen. Sofern nicht umfangreicher Vertrieb in die europäischen Länder angedacht ist, sollten Sie wie folgt verfahren: Nehmen Sie bereits in der Eingangsseite einen Hinweis auf, dass Lieferungen lediglich an Lieferadressen innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Gleichzeitig ist bei der Kundenadresse eine technische Sperrung dahingehend aufzunehmen, dass keine ausländische Lieferadresse eingegeben werden kann.

Beispiel: Lieferungen erfolgen nur an eine Adresse innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern Sie über umfangreichen europäischen Vertrieb nachdenken, empfiehlt es sich, für jedes Lieferland eine eigene Web-Shop-Seite zu generieren, die den jeweiligen Vorschriften des Lieferlandes entspricht. Hierzu muss jedoch dann gesonderter Rechtsrat eingeholt werden.