Was ist bei der Sortiments-Auswahl zu beachten?
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Zum Abschluss vor Freischaltung Ihres Web-Shops müssen Sie sich über den Umfang der angebotenen Leistungen im Klaren sein. Sofern neben Waren Dienstleistungen angeboten werden, sind besondere Vorschriften zu beachten. Hier ist ein gesonderter Rechtsrat einzuholen.
Aber auch bei den im Internet möglichen umfangreichen Waren-Angeboten sind spezielle Vorschriften zu beachten, die sich auf einzelne Rechtsgüter beziehen können. So bestehen zum Beispiel besondere Warn- und Hinweis-Pflichten beim Verkauf von Textilien, Pkw´s, Medikamenten, Batterien und Akkus, Lebensmitteln, sogenannter weißer Ware (elektrische Haushaltsgeräte) und Büchern. In diesen Fällen gilt es besondere Vorschriften zu beachten, die gegebenenfalls einschlägig sind. Daher sollten Sie sich vor der Eröffnung eines derartigen Web-Shops speziellen Rechtsrat für solche Rechtsgüter einzuholen.
Der Autor dieses Beitrags: Walter Felling ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Handels- und Wirtschaftsrecht tätig. Er hat im Mai dieses Jahres ein Buch veröffentlicht zum Thema: Webshops rechtssicher einrichten und betreiben. Auf 300 Seiten (VK 38 Euro, ISBN 978-3-89655-386-7) beschreibt der Autor die Sachlage zur Abwicklung von Internetgeschäften, Informationspflichten und Haftungsfragen. Verlag LexisNexis GmbH, Münster, www.lexisnexis.de