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Fortschreibung der lizenzierten Software-Version

Autor:Markus Bereszewski • 8.3.2009 • ca. 0:25 Min

Die Softwarenutzungsrechte beziehen sich in aller Regel auf eine bestimmte Version der Software mit der Folge, dass weder ältere noch jüngere Versionen nach Belieben eingesetzt werden dürfen. Das ist für nutzende Unternehmen insbesondere dann misslich, wenn eine einheitliche IT-Infrastruktur vorgehalten werden soll, bestimmte Versionen aber nicht mehr am Markt verfügbar sind, sodass bei einer Kapazitätserweiterung grundsätzlich auf neuere Versionen zurück gegriffen werden müsste. Diesem Interesse tragen manche Hersteller dadurch Rechnung, dass sie dem Kunden ein sogenanntes »Downgrade« gestatten, also die Nutzung einer älteren als der lizenzierten Version. Wird ein solches Downgrade von dem Unternehmen in Anspruch genommen, sollte dieser Lizenzparameter auch im Lizenzinventar enthalten sein.