Grundlage für die Zoll-Aktion ist die EU-Verordnung Nr. 1383/2003 (siehe Seite 4). Sandisk bezweifelt allerdings die Rechtmäßigkeit der Aktion, hält sich aber mit Hinweis auf das laufende Verfahren mit Aussagen zurück. »Der Streit wird die Gerichte weiter beschäftigen«, meint Boris Uphoff, Rechtsanwalt der von Sandisk beauftragten Kanzlei McDermott, Will & Emery. Die von Sandisk verwendete Technologie sei komplett anders als die vor Jahren von Philips und anderen Firmen patentierten Techniken zur Audio-Transmission und zum Audio-Empfang, heißt es in einem Sandisk-Statement.
Von der Aktion sollen auch noch andere Aussteller auf der IFA betroffen gewesen sein. Allerdings vermuten Branchenkenner, dass Sisvel mit Sandisk einem vielversprechenden Marktteilnehmer einen Schuss vor den Bug versetzen wollte, um auch gegenüber anderen Player-Produzenten Zeichen zu setzen. Viele kleinere Hersteller, vor allem Unternehmen aus dem asiatischen Raum umgehen nämlich die Zertifizierung und verschaffen sich so Wettbewerbsvorteile. Bei kleinen Stückzahlen macht es immerhin rund einen Dollar pro Mono-Kanal, also zwei Dollar pro Gerät aus.
Allerdings verringern sich die Gebühren bei hohen Stückzahlen erheblich. Bei vier Millionen Geräten muss noch 20 Cent pro Kanal bezahlt werden. Sales Manager Michael Thedens beim Multimedia-Spezialisten Transcend rät daher »in jedem Fall bei dem Import von Produkten alle anfallenden Lizenzen, Zölle, Steuern sowie mögliche Urheberrechtsabgaben zu zahlen.« Dabei fallen nicht nur die Abgaben aufgrund von Patenten an, vielmehr müssen laut Thedens auch 2,56 Euro Urheberrechtsabgabe an die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte), zehn Prozent Importzoll für MP3-Player mit integrierten FM-Radio bzw. zwei Prozent Importzoll ohne integriertes FM-Radio und eventuell andere Lizenzabgaben beispielsweise bei Verwendung von zusätzlichen Codecs bezahlt werden.