Sandisk: MP3-Streit eskaliert auf der IFA

8. September 2006, 11:49 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Händler müssen aufpassen

Nicht nur die Hersteller stehen in der Pflicht. Führt er die Lizenzgebühren nicht ab, kann auch der, der die Ware in Verkehr bringt, also auch ein Distributor oder Fachhändler, in die Pflicht genommen werden. »Wenn Sie die Produkte von einem Distributor kaufen, so lassen Sie sich bestätigen, dass dieser beim Import alle anfallenden Kosten korrekt abgeführt hat«, empfiehlt Transcend-Manager Thedens.

Der Streit um die MP3-Patente wird jedoch weiter schwelen. Auf den Sisvel-Seiten im Internet (www.sisvel.com) kann unter dem Menüpunkt »MPEG Audio Licensees List« eine Auflistung der lizenzierten Hersteller eingesehen werden. Einige namhafte Firmen sind nicht aufgeführt, sei es, weil Sie wie im Falle von Sandisk auf eigene Verfahren berufen und Sisvel daher die Stirn bieten, oder weil sie bisher nicht in den Fokus des Rechteverwerters geraten sind.


  1. Sandisk: MP3-Streit eskaliert auf der IFA
  2. Der Zoll schlägt zu
  3. Händler müssen aufpassen
  4. Die EU-Verordnung Nr. 1383/2003

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