Verfügt eine App nicht über die Berechtigung, um zum Beispiel eine Verbindung zum Internet aufzubauen und um Daten an eine Webadresse zu senden, dann kann sie eine andere App, die diese Berechtigung besitzt, zu diesem Zweck missbrauchen. Diese Möglichkeit ist aus der Sicht der Cyberkriminellen sehr reizvoll, weil sich dadurch die kriminellen Absichten perfekt tarnen lassen. Wer denkt schon Böses, wenn der Browser sich mit dem Internet verbinden will? Bösartige Apps brauchen in der Tat nichts weiter zu tun, als die Anfrage „Zeige mir Website X“ zu starten, und Android sucht nach der am besten geeigneten App, mit der sich diese Anfrage ausführen lässt. Das Ergebnis: Auch ohne Zutun des Anwenders öffnet sich der Browser und es wird eine Verbindung zu einer kriminellen Website aufgebaut.