Falls sich die umstrittene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht doch noch als verfassungswidrig erweist, droht spätestens ab 2009 eine umfassende Speicherpflicht nicht nur für klassische Telefondiensteanbieter.
Die öffentliche Diskussion ist derzeit noch von der Frage geprägt, ob durch die Vorratsdatenspeicherung Grundrechte der zur Speicherung Verpflichteten und vor allem derjenigen verletzt werden, deren Daten gespeichert werden – also von nahezu allen Bundesbürgern. Um diese Frage zu klären, läuft derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Im März hatte das Gericht in einem Eilverfahren bereits darüber zu entscheiden, ob das Gesetz vorläufig gestoppt werden muss. Es stellte fest, dass die Speicherungspflicht als solche zunächst bestehen bleibt, die Daten jedoch nur unter strengeren Auflagen herausgegeben werden dürfen, als dies bisher im Gesetz vorgesehen ist. Für die IT-Praxis ändert sich also zunächst wenig – dabei sind derzeit noch zahlreiche andere Fragen offen. Grundsätzlich ist die Speicherung personenbezogener Daten nach deutschem Recht streng zweckgebunden; sie ist also nur so lange und in einem solchen Umfang erlaubt, wie sie zum Beispiel für die Abwicklung eines Vertragsverhältnisses nötig ist. Unter einer Vorratsdatenspeicherung versteht man dagegen im Allgemeinen die Speicherung personenbezogener oder sonstiger Daten ohne einen konkreten Anlass, der die Speicherung rechtfertigen könnte. Die hier thematisierte Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation ist in den §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie in einzelnen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie betrifft nach der zentralen Vorschrift des § 113a TKG ausschließlich Verkehrsdaten der Telekommunikation. Verkehrsdaten sind solche Daten, die die Umstände eines Kommunikationsvorgangs betreffen, wie die Zeiträume, die betroffenen Rufnummern oder IP-Adressen. Abzugrenzen sind sie von Bestandsdaten, also den persönlichen Daten eines Nutzers, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nötig sind.