Gerade bei mittelständischen Unternehmen kann die Abwerbung von Mitarbeitern zu erheblichen Problemen führen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Firmen allerdings vor Abwerbung durch Konkurrenten schützen.
Die Leserfrage
Wir sind ein mittelständisches Systemhaus mit knapp 30 Mitarbeitern. Ein direkter Konkurrent aus der Region hat nun vier unserer Angestellten auf einen Schlag abgeworben. Für unser Geschäft ist das ein harter Schlag. Ist eine solche Abwerbung von Mitarbeitern eigentlich gesetzlich erlaubt? Und können wir einem solchen Vorgehen künftig durch vertragliche Bestimmungen einen Riegel vorschieben?
Ein Leser, per E-Mail